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Die Kosten für eine logopädische Therapie werden in der Regel von der jeweiligen Krankenkasse getragen. Kinder und Jugendliche sind generell von einer Zuzahlung befreit. Erwachsene zahlen einen Eigenanteil von 10 % sowie 10 € Rezeptgebühr pro Heilmittelverordnung, sofern sie keinen Befreiungsausweis besitzen und damit von ihrer Krankenkasse von der Zuzahlung befreit sind.

Bei Privatversicherten übernehmen die Krankenkassen die Kosten für eine logopädische Therapie in unterschiedlichem Umfang. Bitte sprechen Sie dies im Vorfeld mit Ihrer Versicherung ab.

Selbstverständlich können Sie eine logopädische Beratung oder Präventionsleistung als Selbstzahler auch ohne Rezept in Anspruch nehmen. Bei Interesse sprechen Sie uns gerne an.