Die logopädische Beratung, Therapie und Diagnostik ist Teil der medizinischen Grundversorgung. Sie wird vom Arzt verordnet.
Sprechen Sie mit Ihrem Arzt über Ihr Anliegen. Er wird Ihnen bei Bedarf eine sogenannte Heilmittelverordnung ausstellen oder Sie an den jeweiligen Facharzt überweisen.
Ärzte die Heilmittelverordnungen ausstellen sind z. B.:
Neurologen
Kinderärzte
HNO-Ärzte
Phoniater
Pädaudiologen
Zahnärzte
Kieferorthopäden
Hausärzte
Sobald Sie eine Heilmittelverordnung (ein Rezept) bekommen haben, können Sie mit uns telefonisch einen Termin für das Erstgespräch und die Beratung vereinbaren. Bei Fragen können Sie sich natürlich jederzeit gerne auch schon vorher mit uns in Verbindung setzen.
Tel.: 02043 376 122 8
Beachten Sie bitte, dass eine Heilmittelverordnung nach Ausstellungsdatum nur 14 Tage gültig ist und bringen Sie diese bitte zum Erstgespräch mit.
Eine Behandlungseinheit dauert in der Regel 45 Min. und findet 1 – 2 x wöchentlich statt. Im Erstgespräch vereinbaren wir dann wenn möglich einen festen Termin mit Ihnen.
Zu Beginn der Therapie führen wir mit Ihnen zunächst ein persönliches Gespräch über Ihr Anliegen. Bei Kindern stellen wir gleichzeitig den Kontaktaufbau in den Vordergrund und verschaffen uns einen ersten Eindruck über die Problematik. Dann stellen wir mit Hilfe von standardisierten Diagnostikverfahren eine genaue Diagnose. Auf Grundlage der Informationen aus den Testverfahren, den persönlichen Informationen sowie eigener Beobachtung und Erfahrung erstellen wir für jeden Patienten einen individuellen Therapieplan.
Die Therapieeinheiten finden bei Kindern in der Regel ab der zweiten Stunde ohne die Eltern statt. Am Ende jeder Therapiestunde gibt es ein Elterngespräch, in dem die Inhalte besprochen, Fragen gestellt und Anleitungen für das Üben zu Hause gegeben werden können. So können die Therapieinhalte im häuslichen Umfeld wiederholt und gefestigt werden.
Auf Wunsch können Sie gerne jederzeit bei einer Therapiestunde zusehen.
Der Arzt verordnet in der Regel jeweils zehn Therapieeinheiten je Verordnung. Nach jedem Rezept schreiben wir einen Bericht, in dem wir den Arzt über den Behandlungsverlauf und den aktuellen Therapiestand informieren. Bei Bedarf stellt dieser dann eine weitere Verordnung aus. Andernfalls wird entweder eine Therapiepause vereinbart oder die Therapie erfolgreich abgeschlossen.
Selbstverständlich beziehen wir Sie in diese Kooperation mit ein. Wir informieren Sie gerne. Auch die Therapieberichte erhalten Sie stets in Kopie, damit das Vorgehen für Sie vom Anfang bis zum Ende der Therapie transparent bleibt und die Zusammenarbeit zwischen Therapeuten und Patienten bzw. deren Eltern optimal verläuft. Sie können jederzeit über den Verlauf der Therapie mitentscheiden.
Die interdisziplinäre Arbeit mit anderen Therapeuten (z. B. Physio- oder Ergotherapeuten) ist – Ihr Einverständnis vorausgesetzt - für uns selbstverständlich.
Die Kosten für eine logopädische Therapie werden in der Regel von der jeweiligen Krankenkasse getragen. Kinder und Jugendliche sind generell von einer Zuzahlung befreit. Erwachsene zahlen einen Eigenanteil von 10 % sowie 10 € Rezeptgebühr pro Heilmittelverordnung, sofern sie keinen Befreiungsausweis besitzen und damit von ihrer Krankenkasse von der Zuzahlung befreit sind.
Bei Privatversicherten übernehmen die Krankenkassen die Kosten für eine logopädische Therapie in unterschiedlichem Umfang. Bitte sprechen Sie dies im Vorfeld mit Ihrer Versicherung ab.
Selbstverständlich können Sie eine logopädische Beratung oder Präventionsleistung als Selbstzahler auch ohne Rezept in Anspruch nehmen. Bei Interesse sprechen Sie uns gerne an.
So finden Sie den Weg zu uns. Benutzen Sie einfach unsere dynamische Karte unterhalb.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!